Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen der Fa. Pacha München Gastronomie GmbH, Maximiliansplatz 5, 80333 München.

§ 1 Verwendungszweck der Tickets

Teilnahmeberechtigung(en) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist verboten:

  1. Ihre zu eigenen Zwecken erworbene Teilnahmeberechtigung(en) im Internet zum Kauf anzubieten, ohne dass Sie dafür einen Ihrer Person liegenden wichtigen Grund haben (z.B. Krankheit), der Sie oder Ihre Begleitperson(en) am Besuch der Veranstaltung hindert; in keinem Fall darf der Verkaufspreis unseren Preis um mehr als 15 % übersteigen; der Originalpreis muss angegeben werden;
  2. Teilnahmeberechtigung(en) zum Zweck des Wiederverkaufs zu erwerben und/oder anzubieten, ohne dass wir dem Wiederverkauf zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmen;
  3. Teilnahmeberechtigung(en) zu gewerblichen Zwecken Dritten zu erwerben und/oder anzubieten, ohne dass wir zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmen;
  4. Teilnahmeberechtigung(en) ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn zu erwerben, weiterzugeben oder anzubieten.

Für den Fall, dass von einer Teilnahmeberechtigung Kopien auftauchen, behalten wir uns das Recht vor, den Inhabenden der Kopien bzw. der unbefugt vervielfältigten Teilnahmeberechtigungen den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, von Kartenkaufenden, deren Teilnahmeberechtigung aufgrund deren Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwerts der vervielfältigten Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Wir tragen keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch dieser Teilnahmeberechtigung verursachte Unannehmlichkeiten.

§ 2 Widerrufsrecht

Verbraucher haben gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Entsprechend besteht für kein Widerrufsrecht für beim Kauf von Tickets.

§ 3 Programmänderungen, Ausfall der Veranstaltung

Wir können einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und Ihnen nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.

Beim Ausfall von Veranstaltungen erfolgt die Rückerstattung auf dem Weg, auf dem die Teilnahmeberechtigung bei uns gekauft wurde. Die Erstattungen erfolgen an die Personen, die die Zahlungen an uns geleistet haben.

§ 4 Hausordnung

Im Übrigen gilt unsere Hausordnung, die im Anhang abgedruckt ist.

§ 5 EU-Plattform zur Onlinestreitbeilegung

Die EU stellt eine Internet-Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese OS-Plattform soll dazu dienen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Plattformen bei online geschlossenen Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen möglichst schnell und effektiv beizulegen.

Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) weisen wir Sie daher auf den Link zur dieser OS-Plattform hin. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung können Sie hier aufrufen:

Zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU

Ebenfalls gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung nennen wir in diesem Zusammenhang zu Ihrer Kenntnis unsere E-Mail-Adresse: club@pacha-muenchen.de

Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem solchen Verfahren auch nicht freiwillig teilnehmen.

§ 6 AGB für Gewinnspiele

1. Teilnahme

  1. Die Pacha München Gastronomie GmbH (im folgenden Pacha) bietet zeitweise Online-Gewinnspiele und Verlosungen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich nach folgenden Teilnahmebedingungen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
  3. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet und an Pacha abschickt bzw. die Gewinnspielbedingungen erfüllt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der für das Gewinnspiel erforderlichen Angaben, insbesondere der E-Mail-Adresse, verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang.
  4. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß Abs. 2 erfolgen.

2. Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Mitarbeiter von Pacha, der am Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Pacha das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  4. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

3. Durchführung und Abwicklung

  1. Die Gewinner werden von Pacha schriftlich benachrichtigt und können im Falle Ihrer vorherigen Zustimmung auf unseren Social-Media-Kanälen oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. myticket.de ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls myticket.de nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
  2. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

4. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Pacha behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich Pacha das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist Pacha berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

5. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels oder der Verlosung gespeichert und genutzt. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel/ an der Verlosung zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Pacha München Gastronomie GmbH, Maximiliansplatz 5, 80333 München oder an: club[at]pacha-muenchen.de.

6. Haftung

  1. Pacha wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den von etwaigen Kooperationspartnern gestifteten Gewinnen haftet Pacha nicht.
  3. Pacha haftet nur für Schäden, welche von Pacha oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Diese vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

7. Schlussbestimmung

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.

Anhang

Hausordnung

für den Club „Pacha München“, Maximiliansplatz 5, 80333 München.

§ 1 Bedingungen zum Infektionsschutz und zur Bevölkerungssicherheit

Es gelten die zum Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort.

Es ist Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Besucher diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts im Club vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann und wird und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auflagen mitwirkt.

Die Hygieneregeln und Auflagen senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung eines jeden Infektionsgeschehens angepasst werden können.

Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

Die Bestimmungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gelten sinngemäß auch für jegliche Art von Sicherheitsbestimmungen, die von staatlicher, kommunaler oder behördlicher Seite erlassen, vorgegeben oder in Bezug auf die Veranstaltung empfohlen werden.

§ 2 Hausrecht

Das Hausrecht obliegt uns.

Der von uns eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, in unserem Namen das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung aus dem Club gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

§ 3 Einlass von Personen

Einlass ist nur für volljährige Personen, die unseren Club zum Zweck des Besuchs oder zum Zweck der sonstigen Teilnahme (Mitarbeit, künstlerische Mitwirkung usw.) betreten.

Bei unseren eigenen Veranstaltungen gilt:

  1. Sieht die Veranstaltung eine Einlassberechtigung (z.B. Eintrittskarte) vor, wird Einlass nur gegen Vorlage eines gültigen Dokuments im Original gewährt.
  2. Mit dem Einlass werden Eintrittskarten entwertet.
  3. Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.

Der Einlass kann verweigert werden, wenn:

  1. Die Person keine gültige Einlassberechtigung besitzt, aber eine solche für die zu betretende Veranstaltung notwendig ist,
  2. ein Besucher im Fall einer Altersüberprüfung die Vorlage von Legitimationspapieren verweigert, oder
  3. ein Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert.

In diesen Fällen hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Wir können den Zutritt auch bei Veranstaltungen von Dritten in unseren Club verweigern, wenn

  1. die Person erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
  2. die Person Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,
  3. gegen die Person ein Hausverbot besteht,
  4. die Person beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
  5. die Person im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe beabsichtigt ist, oder
  6. im Übrigen die Person erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.

§ 4 Aufenthalt im Club

Der Besucher hat, wenn eine Eintrittskarte als Zugangsberechtigung notwendig ist, die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Andere zutrittsberechtigte Personen haben ihre Zutrittsberechtigung bei sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.

Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass wir, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

Unseren Anweisungen, des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.

Es ist jeder Person innerhalb des Clubs verboten,

  1. den Veranstaltungsablauf zu stören,
  2. in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
  3. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
  4. andere Besucher (z.B. durch "Crowd-Surfen", „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder Ähnliches) zu gefährden,
  5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
  6. Anlagen und Einrichtungen, Bäume usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
  7. Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
  8. den Club zu verunreinigen,
  9. außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten,
  10. unser oder veranstaltereigenes Pfand bzw. Pfandgefäße zu sammeln,
  11. Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von uns dem Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
  12. ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikeln und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen,
  13. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den privaten, gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu machen,
  14. menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, gewaltverherrlichende, propagandistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
  15. links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
  16. Gegenstände nach § 6 mit sich zu führen, zu benutzen oder mitzubringen.

Bei einem Verstoß können wir die betreffende Person aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

§ 5 Verbotene Gegenstände

Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände in den bzw. im Club ist für jede Person verboten:

  1. Waffen aller Art (Ausnahme: Polizeikräfte oder zuvor genehmigter Personenschutz),
  2. Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen,
  3. Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt,
  4. Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches,
  5. Laserpointer,
  6. ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (Ausnahme: Duftsprays bzw. Deos in Kleinstpackungen),
  7. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte,
  8. Stangen oder Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich,
  9. sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich durch uns oder den Veranstalter zugelassen,
  10. einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
  11. Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
  12. kommerziell einzusetzende, politische oder religiöse Gegenstände (soweit sie nicht als typische Bekleidungsstücke der jeweiligen Religion dienen) aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter,
  13. rassistische, extremistische, fremdenfeindliche, links- und rechtsradikale oder militärische Propagandamittel, Zeichen, Symbole, Uniformen, Signets usw., insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen,
  14. Masken (z.B. Sturmhauben), die nicht ersichtlich kostümierenden Zwecken für den Besuch einer Veranstaltung mit üblicherweise kostümierenden Charakter dienen und Motorradhelme,
  15. elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. wäre ein Mobiltelefon erlaubt),
  16. Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen,
  17. Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.
  18. Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter,
  19. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel),
  20. Tiere jeder Art und Größe,
  21. sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.

Erlaubte Gegenstände können bei uns erfragt werden.

Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Dies gilt für den Veranstalter entsprechend.

§ 6 Aufzeichnungen

Wir erstellen ggf. während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher. Es wird auf unsere Datenschutzhinweise in Bezug auf Foto- und Videoaufnahmen verwiesen.

§ 7 Kameraüberwachung

Zur Sicherheit der Besucher und Beschäftigten überwachen wir unsere Veranstaltungsbereiche und Zugänge per Video und speichern die Aufzeichnungen; weitere Informationen erhalten Sie über die Aushänge und auf Nachfrage.

§ 8 Gesundheitswarnhinweis

  1. Bei unseren Veranstaltungen werden Stroboskopeffekte verwendet. Bestimmte Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle auslösen.
  2. Personen mit empfindlichen Gehör empfehlen wir das Tragen eines Gehörschutzes.